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Jede Aktivität, die mit Computermitteln ausgeführt wird, ist in der Lage, persönliche Datenbanken zu erzeugen. In diesem Fall ist es wichtig, die Verpflichtungen zu berücksichtigen, die sich sowohl für den für die Verarbeitung Verantwortlichen als auch für den Auftragnehmer ergeben, der die Wartung an seiner Stelle durchführt.

 

"Datei" bezeichnet einen strukturierten Satz personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob sie zentralisiert, dezentral oder in funktionaler oder geografischer Hinsicht verteilt sind; für personenbezogene Daten jegliche Art von Informationen und ungeachtet ihrer Unterstützung, einschließlich Ton und Bild, in Bezug auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("betroffene Person"); Eine Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, einschließlich einer Identifikationsnummer oder eines oder mehrerer spezifischer Elemente ihrer physischen, physiologischen, psychologischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität, gilt als identifizierbar.

 

Die natürlichen oder juristischen Personen, die Behörde, der Dienst oder jede andere Einrichtung, die einzeln oder gemeinsam mit anderen für die Behandlung der Zwecke und Mittel zur Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist; Wo die Zwecke und Mittel der Verarbeitung durch Gesetz oder Verordnung festgelegt sind, ist der für die Verarbeitung Verantwortliche im Organisations- und Betriebsgesetz oder in der für die betreffenden personenbezogenen Daten zuständigen gesetzlichen oder statutarischen Stelle anzugeben; Die natürlichen oder juristischen Personen, die Behörde, der Dienst oder jede andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet, sind Unterauftragnehmer.

 

Die Daten müssen in rechtmäßiger Weise und unter gebührender Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben behandelt, für bestimmte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke gesammelt und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Art und Weise weiterverarbeitet werden, die angemessen, relevant und nicht übermäßig ist zu den Zwecken, für die sie bestimmt sind. gesammelt und anschließend verarbeitet, genau und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand gehalten, und es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass unrichtige oder unvollständige Daten gelöscht oder berichtigt werden, wobei die Zwecke, für die sie erhoben wurden, oder die weitere Verarbeitung und Aufbewahrung berücksichtigt werden die Identifizierung ihrer Inhaber nur für den Zeitraum, der für die Zwecke der Sammlung oder Weiterverarbeitung erforderlich ist.